Auf dieser Seite möchten wir die folgenden Fragen zur Legionellenuntersuchung klären: Wer muss sein Trinkwasser untersuchen lassen? Welche Kriterien entscheiden darüber, wer eine Untersuchung durchführen muss? Wie häufig muss das Wasser untersucht werden?
Das deutsche Trinkwasser ist von hervoragender Qualität und das kommt nicht von ungefähr. Die Trinkwasserverordnung regelt welche Stoffe und wieviel davon im Wasser enthalten sein dürfen. Da man die Gefahr durch Legionellen erkannt hat, wurde die Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 erneuert. Konkret bedeutet dies, dass gewerbliche oder öffentliche Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung ihr Trinkwasser alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen müssen. Dazu zählen zum Beispiel Vermieter, Kindergärten, etc.
Was versteht man unter einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung?
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind zum Beispiel Boiler oder Durchfluss-Erwärmer mit einem Fassungsvermögen von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Erwärmers und der Entnahmestelle. Dies entspricht einer Rohrlänge von ca. 10 Metern bei einer Rohrleitung mit 1″ Durchmesser (ausgenommen sind Zirkulationsleitungen).
Ein weiteres Kriterium ist, dass an einer Entnahmestelle eine Verneblung des Trinkwassers stattfindet, was in jedem handelsüblichen Duschkopf der fall ist. Diese Kriterien treffen auf einen Großteil der Mehrfamilienhäuser in Deutschland zu. Für „Betreiber“ von Ein- und Zweifamilienhäusern gilt diese Untersuchungspflicht nicht.
Was kostet eine Legionellenuntersuchung?
Die eigentliche Legionellenuntersuchung muss von einem zugelassenen Labor durchgeführt werden. Die Kosten belaufen sich zum Beispiel für ein Acht-Parteien-Haus auf etwa 200 €. Vermieter können die Kosten für die Untersuchung auf die Mieter umlegen, müssen diese dann aber über die Ergebnisse informieren (zum Beispiel durch einen Aushang). Eine Liste der akkreditieren Labore finden Sie unter: legionellenuntersuchung.org