Legionellenuntersuchung: Pflichten, Ablauf und Kosten

Legionellenuntersuchung: Pflichten, Ablauf und Kosten

Wer muss sein Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen? Welche Kriterien sind entscheidend? Und wie läuft eine solche Untersuchung ab? Diese Seite beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die gesetzliche Untersuchungspflicht.

Wer ist zur Untersuchung verpflichtet?

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung zur regelmäßigen Untersuchung. Betroffen sind:

  • Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgung (über 2 WE)
  • Betreiber von Hotels, Pensionen, Herbergen, Campingplätzen
  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Reha-Kliniken
  • Sportstätten, Fitnessstudios, Bäder
  • Gewerbliche Betriebe mit Mitarbeiterduschen

Was ist eine Großanlage?

Eine Großanlage liegt vor, wenn der Warmwasserspeicher mehr als 400 Liter fasst oder der Leitungsinhalt zwischen Speicher und Entnahme mehr als 3 Liter beträgt. Die meisten Mehrfamilienhäuser erfüllen dieses Kriterium.

Wie oft muss untersucht werden?

Mindestens alle 3 Jahre. Das Gesundheitsamt kann bei Auffälligkeiten kürzere Intervalle vorschreiben.

Wie läuft die Untersuchung ab?

  1. Beauftragung eines akkreditierten Labors oder Probennehmers
  2. Probenahme an definierten Entnahmestellen (ohne vorheriges Spülen)
  3. Transport ins Labor (gekühlt, innerhalb 24 Stunden)
  4. Analysedauer: 7–14 Tage (Kultivierung)
  5. Ergebnisbericht mit Bewertung

Was kostet die Untersuchung?

Richtwerte für ein typisches Mehrfamilienhaus:

  • Probenahme: ca. 50–100 € pro Entnahmestelle
  • Laboranalyse: ca. 30–80 € pro Probe
  • Gesamt für 3–5 Proben: ca. 300–600 €

Was bei positivem Befund?

Bei Überschreitung des Maßnahmenwerts (100 KBE/100 ml): Sofortige Meldung ans Gesundheitsamt, Ursachenanalyse, Sanierungsmaßnahmen und Kontrolluntersuchung. Dauerhaften Schutz bietet eine UV-Desinfektionsanlage von Alfiltra.

Weiterführende Quellen

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