Untersuchungspflicht: Wer muss Legionellen testen lassen?
Die Untersuchungspflicht für Legionellen ist in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt. Nicht jeder Hauseigentümer ist betroffen – aber wer es ist, muss die Fristen kennen und einhalten.
Wer ist untersuchungspflichtig?
Die Untersuchungspflicht gilt für Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Wasser an Dritte abgeben. Konkret betroffen sind:
- Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgung und mehr als 2 Wohneinheiten
- Betreiber von Hotels, Pensionen, Herbergen
- Krankenhäuser, Pflegeheime, Reha-Kliniken
- Sportstätten, Fitnessstudios, Schwimmbäder
- Gewerbebetriebe mit Duschen für Mitarbeiter oder Kunden
- Camping- und Freizeitanlagen mit zentraler Warmwasserversorgung
Nicht betroffen: Selbstnutzer eines Einfamilienhauses ohne Abgabe an Dritte.
Was genau ist eine „Großanlage“?
Laut TrinkwV gilt eine Anlage als Großanlage, wenn:
- Der Inhalt des Warmwasserspeichers mehr als 400 Liter beträgt, oder
- Der Inhalt einer Rohrleitung zwischen Abgang des Warmwassererzeugers und der Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt
Wie oft muss untersucht werden?
Die Untersuchungen müssen mindestens alle 3 Jahre durch ein akkreditiertes Labor durchgeführt werden. Das Gesundheitsamt kann bei erhöhten Werten kürzere Intervalle anordnen.
Was passiert bei Überschreitung des Grenzwerts?
Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 KBE (koloniebildende Einheiten) pro 100 ml. Bei Überschreitung:
- Sofortige Meldung an das zuständige Gesundheitsamt
- Ursachenanalyse
- Sanierungsmaßnahmen (thermisch, UV oder chemisch)
- Kontrolluntersuchung nach Abschluss der Maßnahmen
Bei gravierenden Überschreitungen (über 10.000 KBE/100 ml) kann das Gesundheitsamt eine Nutzungsuntersagung aussprechen.
Vorbeugend schützen statt reagieren
Eine dauerhafte UV-Desinfektionsanlage von Alfiltra macht Legionellen-Befunde in Routineuntersuchungen deutlich unwahrscheinlicher – und schützt Mieter und Betreiber gleichermaßen.