Vorschriften

Handwerker mit Werkzeugkoffer
Handwerker mit Werkzeugkoffer

Seit der Änderung der Trinkwasserverordnung 2013 gelten neue Vorschriften, die den Umgang mit der Gefahr durch Legionellen regeln. Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die sich im Wasser aufhalten. Befinden Sie sich in unserem Trinkwasser besteht eine akute Infektionsgefahr. Die Infektion erfolgt durch Einatmen der Erreger und kann eine schwere Lungenentzündung verursachen.

Welche Vorschriften gibt es?

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet gewerbliche oder öffentliche Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung ihr Trinkwasser alle drei Jahre auf Legionellen zu untersuchen. Dies betrifft die meisten Mehrfamilienhäuser ab etwa drei Wohnungen. Die genauen Voraussetzungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Sollte bei einer Legionellenuntersuchung ein Grenzwert überschritten werden, bestehen Anzeige- und Handlungspflichten. Dies bedeutet wird der Grenzwert von 100 KBE pro 100 ml überschritten muss dies dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Darüber hinaus müssen folgende Schritte erledigt werden:

  • Untersuchung vor Ort zur Feststellung der Ursachen
  • Gefährdungsanalyse erstellen
  • vom Umweltbundesamt empfohlene Maßnahmen durchführen

Welche Strafen drohen?

Wer die genannten Punkte nicht befolgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Wenn ein Vermieter vorsätzlich oder fahrlässig verunreinigtes Wasser an Dritte abgibt, kann dies sogar mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.