Trinkwasserverordnung und Legionellen: Was sie vorschreibt
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist das zentrale Regelwerk für die Qualität von Trinkwasser in Deutschland. Sie legt fest, welche Grenzwerte gelten, wer untersuchen muss und welche Maßnahmen bei Überschreitungen zu ergreifen sind.
Was regelt die TrinkwV für Legionellen?
- Technischer Maßnahmenwert: 100 KBE (koloniebildende Einheiten) Legionellen pro 100 ml Wasser
- Untersuchungspflicht: Für Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (Mehrfamilienhäuser, Hotels, Krankenhäuser etc.)
- Untersuchungsintervall: Mindestens alle 3 Jahre durch akkreditierte Labore
- Meldepflicht: Bei Überschreitung des Maßnahmenwerts Meldung ans Gesundheitsamt
Was passiert bei Überschreitung?
Wird der technische Maßnahmenwert überschritten, muss der Betreiber unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt informieren, die Ursache ermitteln und Sanierungsmaßnahmen einleiten. Das Gesundheitsamt kann weitere Auflagen erteilen oder die Nutzung einschränken.
Wer muss nicht untersuchen?
Selbstnutzer von Einfamilienhäusern ohne Abgabe an Dritte sind nicht untersuchungspflichtig – aber die vorbeugenden Empfehlungen gelten dennoch, besonders in Regionen mit älteren Rohrsystemen oder hartem Wasser.
Wie schützt man sich rechtzeitig?
Wer die Untersuchungsfristen sicher einhalten und gleichzeitig das Risiko eines Befundes minimieren möchte, investiert am besten präventiv: Eine UV-Desinfektionsanlage eliminiert Legionellen kontinuierlich – lange vor der nächsten Pflichtuntersuchung.
